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   BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 76/00   

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https://dejure.org/2000,4101
BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 76/00 (https://dejure.org/2000,4101)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.2000 - 2Z BR 76/00 (https://dejure.org/2000,4101)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 2000 - 2Z BR 76/00 (https://dejure.org/2000,4101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 8, 10 Abs. 2, 15 Abs. 1
    Keine dingliche Wirkung der Gemeinschaftsordnung ohne Grundbucheintragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Sondernachfolger; Teilungserklärung; Grundbucheintragung; Miteigentum

  • Judicialis

    WEG § 8; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 8, § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1
    Wirkung der Teilungserklärung für einen Sondernachfolger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 8, 10 Abs. 2, 15 Abs. 1
    Keine dingliche Wirkung der Gemeinschaftsordnung ohne Grundbucheintragung

Verfahrensgang

  • LG München II - 6 T 1050/00
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 76/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 753
  • ZMR 2001, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 76/00
    Als konstitutiv wirkende Regelung wäre er nichtig (vgl. BGH ZWE 2000, 518 = ZMR 2000, 771 = NJW 2000, 3500).
  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 76/00
    Die nächstliegende Bedeutung für den unbefangenen Leser (vgl. BayObLG NZM 1999, 866 f.) ist die, dass die Antragsteller zum Gebrauch des Gemeinschaftseigentums nur insoweit berechtigt sind, als ihre Garage, der Garagenvorplatz und die zugehörigen Nebenflächen betroffen sind.
  • KG, 17.12.2001 - 24 W 55/01

    Hauswartdienste als Reallast auf einem Wohnungseigentum

    Selbst wenn der Wohnungseigentümer sich die Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich der Übernahme der Hauswartdienste zwar nicht als Teil der Gemeinschaftsordnung, aber im Hinblick auf die Übernahme der Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung in dem Kaufvertrag über die Wohnung entgegenhalten lassen müsste (BayObLG NZM 2001, 753 = ZMR 2001, 210), gilt dies nicht, wenn widersprüchlich nach einer anderen Regelung der Gemeinschaftsordnung ausdrücklich auch die Hauswartkosten nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel umgelegt werden sollen.

    Selbst wenn die Antragsgegner sich die Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich der Übernahme der Hauswartdienste zwar nicht als Teil der Gemeinschaftsordnung, aber im Hinblick auf die generelle Übernahme der Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung in dem Kaufvertrag über ihre Wohnung entgegenhalten lassen müssten (vgl. BayObLG NZM 2001, 753 = ZMR 2001, 210), gilt dies hier nicht.

  • KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der

    Der Bestellungsakt wirkt auch dann fort, wenn sämtliche Sondernachfolger der Vereinbarung beigetreten sind (vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2005, 343; BayObLG, NZM 2001, 753, 754; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 10 Rn. 16; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 10 WEG Rn. 11).
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